Große Lösung: Die Transfergesellschaft Die von Kündigung bedrohten Arbeitnehmer/innen gehen in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis als Mitarbeiter/in in die TQG Transfer über. Es entsteht keine Arbeitslosigkeit. In der TQG Transfer arbeiten die Mitarbeiter/innen an ihrer neuen beruflichen Perspektive. Wir bieten gezielte Unterstützung bei Stellensuche und Existenzgründung. Ein individuelles Qualifizierungskonzept wird von Berater/in und Mitarbeiter/in gemeinsam entwickelt, Praktika oder Hospitationen sind ebenfalls möglich. Unsere Trainer/innen mit langjähriger Erfahrung in der Erwachsenenbildung begleiten und beraten sie dabei. Die Mitarbeiter/innen der TQG Transfer beziehen Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit (siehe SGB III § 111) und -in der Regel- ergänzende Leistungen durch den bisherigen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann durch die Einsparung der Kündigungsfristen die Kosten der Transfergesellschaft kompensieren. Dieses Instrument empfiehlt sich besonders, wenn die Mitarbeiter/innen bereits zu Beginn der Kündigungsfrist das Unternehmen verlassen können. Unser Ziel: Ein direkter Übergang von Arbeit in Arbeit durch eine für alle Beteiligten konstruktive Unterstützung bei einem beruflichen Veränderungsprozess.
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